Allgemeine Verkaufsbedingungen der Fa. duri Antriebstechnik GmbH
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluß
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden
der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns
Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 2-
monatige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und gelten ausschließlich für die jeweils angegebenen Mengen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Wenn nicht anders Vereinbart sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Ãœbergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren Verzugszinsen in Höhe von 4%
über der Sekundärmarktrendite.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir
bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 %
des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungsund
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu
fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen
oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in
Höhe von pauschal € 15,-- pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,-- zu ersetzen.
Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen,
dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA, BGBl 1996/141
i.d.g.F. genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von
uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich
aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne
der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach
Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart
gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir
nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern,
wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2
Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, erfüllt hat.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, wir sind berechtigt, die
vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst
nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
Gemäß Europäischen Fernabsatzgesetz haben Sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht auf Ihre Bestellung.
Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Sie individuell verarbeitete Ware (z.B. auf Breite
geschnittene Zahnriemen, PolyV Riemen, Sonderbearbeitungen, etc.). Bei Vertragsrücktritt werden
alle geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen an Sie zurückbezahlt. Etwaige Rücksendekosten trägt
der Verbraucher selbst. Im Fall einer Rücksendung, nehmen Sie Bitte mit uns telefonisch oder
via Email kontakt auf. So finden wir schnellstmöglich zu eine Lösung.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen
unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Herstellung bedingte Abweichungen (z.B. bei nicht tol. Maßen,
+/-10% Mengenabweichung, etc.).
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Wir erfüllen Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren
Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener
Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf
Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der
Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Im Sinne der §§ 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens
aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich,
längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe
von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu
rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als
genehmigt.
XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Personenschäden Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz
gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
XIII. Produkthaftung
Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und
uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer,
zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer
Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen,
Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns
abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XVI. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der
Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte
Stand: August 2012